Begleitetes Fahren ab 17

Seit dem 01. November 2005 in NRW möglich. Lächelnd

 

Der Führerschein ist an folgende Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
  • Im Rahmen des Begleiteten Fahren ab 17 sind ausschließlich die Klassen B und BE möglich.

 

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Von den Begleitpersonen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweises (Vorder- und Rückseite)