Begleitetes Fahren ab 17
Seit dem 01. November 2005 in NRW möglich. ![]()
Der Führerschein ist an folgende Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
- Im Rahmen des Begleiteten Fahren ab 17 sind ausschließlich die Klassen B und BE möglich.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Von den Begleitpersonen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
