Klasse A / A1

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Klasse A

Klasse A (Kraftrad mit und ohne Beiwagen)

Fahrzeug: mehr als 25 kW / 34 PS

Alter: 25 Jahre  (Direkteinstieg)

Eingeschlossene Führerscheinklassen: A (leistungsbegrenzt), A1, M

 

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden:
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
  4 Zusatzunterrichte Klasse A

Praxis:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten


bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A leistungsbeschränkt:
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt

 

 

 

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Klasse A - leistungsbegrenzt

Klasse A leistungsbegrenzt (Kraftrad mit/ohne Beiwagen)

Fahrzeug: 2 Jahre bis zu 25 KW begrenzt

Alter: 18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: A1, M

 

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden:
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
  4 Zusatzunterrichte Klasse A

Praxis:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten


bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A leistungsbeschränkt:
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt

 

 

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Klasse A1 - Leichtkraftrad

Klasse A1 (Leichtkraftrad)

Fahrzeug:
Hubraum: 50 ccm - 125 ccm
Leistung: bis 11 KW
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Alter: 16 Jahre
(ab 18 Jahre Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt)

Eingeschlossene Führerscheinklassen: M

 

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden:
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
  4 Zusatzunterrichte Klasse A

Praxis:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten