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Klasse B - Kraftwagen
Fahrzeug:
zulässiges Gesamtgewicht: bis 3500 kg, Sitzplätze: 8 (außer dem Führersitz), Anhänger: bis 750 kg zG oder bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3500 kg nicht überschritten werden.
Alter: 18 Jahre
Bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren müssen folgende Anforderungen an die Begleitperson erfüllt werden:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren
- Eintragungen im Verkehrzentralregister: max. 3 Punkte
Eingeschlossene Führerscheinklassen: L, M, S
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden: Theorie: 12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte) 2 Zusatzunterrichte Klasse B Praxis: 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten
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