Klasse B / BE

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Klasse B - Kraftwagen

Klasse B - Kraftwagen

Fahrzeug:

zulässiges Gesamtgewicht: bis 3500 kg, Sitzplätze: 8 (außer dem Führersitz), Anhänger: bis 750 kg zG oder bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3500 kg nicht überschritten werden.

 

Alter: 18 Jahre

 

Bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren müssen folgende Anforderungen an die Begleitperson erfüllt werden:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren
  • Eintragungen im Verkehrzentralregister: max. 3 Punkte

Eingeschlossene Führerscheinklassen: L, M, S


Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden:
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
  2 Zusatzunterrichte Klasse B
Praxis:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

 

 

 

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Klasse BE - Kombination aus Kraftwagen und Anhängern

Klasse BE - Kombination aus Kraftwagen und Anhängern

Fahrzeug:

  • Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger > 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt
  • die zul. Gesamtmasse des Anhängers ist höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs oder beide zul. Gesamtmassen (Anhänger und Zugfahrzeug) sind höher als 3.500 kg
  • bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage und bei bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast maximal das 1,5-fache der zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs betragen.

Alter: 18 Jahre

 

Bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren müssen folgende Anforderungen an die Begleitperson erfüllt werden:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren
  • Eintragungen im Verkehrzentralregister: max. 3 Punkte

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden:

Theorie:
keine Pflichtstunden

Praxis:
3 Überlandfahrten,
1 Autobahnfahrt,
1 Nachtfahrt