Anwendungsbereich
- ab 3,5 t (auch Werksverkehr und Transporthilfstätigkeiten)
- Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
- Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)
Fahrer ist
- deutscher Staatsangehöriger
- Staatsangehöriger eines EU- oder EWG Mitgliedstaates
- Staatsangehöriger eines Drittstaates, wird aber von einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder des EWR beschäftigt.
