Anwendungsbereich

  • ab 3,5 t (auch Werksverkehr und Transporthilfstätigkeiten)
  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)

Fahrer ist

  • deutscher Staatsangehöriger
  • Staatsangehöriger eines EU- oder EWG Mitgliedstaates
  • Staatsangehöriger eines Drittstaates, wird aber von einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder des EWR beschäftigt.