Besitzstand

Nachweis über die Grundqualifikation ist nicht erforderlich, wenn

  • Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009
  • Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008

erworben wurde.

 

Ausnahmen:

Kraftfahrzeuge

  • Bis 45 km/h bbH
  • Bundeswehr
  • NATO-Staaten
  • Polizei des Bundes und der Länder
  • Zolldienst
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Feuerwehr
  • zur Notfallrettung der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste

Fahrten

  • im Rahmen der technischen Entwicklung oder Untersuchung
  • zu Reparatur- oder Wartungszwecken
  • im BE-Verfahren, bei HU oder AU
  • mit neuen oder umgebauten noch nicht in Betrieb genommenen Fahrzeugen
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung

des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.