Besitzstand
Nachweis über die Grundqualifikation ist nicht erforderlich, wenn
- Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009
- Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008
erworben wurde.
Ausnahmen:
Kraftfahrzeuge
- Bis 45 km/h bbH
- Bundeswehr
- NATO-Staaten
- Polizei des Bundes und der Länder
- Zolldienst
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Feuerwehr
- zur Notfallrettung der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
Fahrten
- im Rahmen der technischen Entwicklung oder Untersuchung
- zu Reparatur- oder Wartungszwecken
- im BE-Verfahren, bei HU oder AU
- mit neuen oder umgebauten noch nicht in Betrieb genommenen Fahrzeugen
- zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung
des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
