Grundqualifikation
Die Grundqualifikation wird erworben durch:
- Erfolgreiche Ablegung eine theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK (§4 Abs.1 Nr. BKrFQG)
- Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG)
- Berufskraftfahr
- erFachkraft im Fahrbetrieb
- Anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen
Erstausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsort:
1. Betrieb
3 – 4 Tage die Woche,
berufspraktische Ausbildung
2. Berufsschule
1 – 2 Tage/Woche oder 12 Wochen im Jahr Blockunterricht
Fachspezifische und allgemeinbildende Ausbildung
3. Fahrschule
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE (D/DE)
Prüfung der Grundqualifikation
Besondere Anforderung:
medizinische Eignung als Kraftfahrer/in im nationalen / internationalen Güterverkehr (Personalverkehr)
Prüfung: Zwischenprüfung nach 18 Monaten
Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (Kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben)
18-jährige Führerscheinbesitzer/innen der Klasse C1, C1E, C oder CE (D1, D1E, D, DE) können mit bestandener IHK Prüfung im Güter/Personenkraftverkehr eingesetzt werden. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einen praktischen Teil
Prüfung:
- 240 min. Theorie
- 120 min. Praxis
- Fahrprüfung
- 30 min. Praxisteil
- 60 min. Bewältigung kritischer Fahrsituationen
= 450 min = 7.5 Std.
Beschleunigte Grundqualifikation
21-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C oder CE (D/DE)
bzw.
18-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C1 oder C1E (D1/D1E) erwerben die Grundqualifikation durch die Teilnahme an einer Schulung (140 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstelle. Der Abschluss erfolgt mit einer IHK-Prüfung.
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Klasse |
Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in, Fachkraft im Fahrbetrieb oder Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten |
Grund-qualifikation |
Beschleunigte Grundqualifikation |
| C | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
| CE | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
| C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
| C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
Beschleunigte Grundqualifikation:
140 Std. Schulung davon anteilmäßig
10 Std. Fahrtraining unter Aufsicht
90 min. Schriftliche Prüfung
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Klasse |
Ausbildung "Berufskraftfahrer/in" |
Grund-qualifikation |
Beschleunigte |
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| D | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre (Gelegenheits-verkehr) |
21 Jahre (Gelegenheits-verkehr) |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
| DE | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre (Gelegenheits-verkehr) |
21 Jahre (Gelegenheits-verkehr) |
21 Jahre (bis 50 km) |
23 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
| D1 | 18 Jahre | 21 Jahre | |||
| D1E | 18 Jahre | 21 Jahre | |||
