Grundqualifikation

Die Grundqualifikation wird erworben durch:

  • Erfolgreiche Ablegung eine theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK (§4 Abs.1 Nr. BKrFQG)
  • Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG)
     - Berufskraftfahr
     - erFachkraft im Fahrbetrieb
     - Anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen

Erstausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

Ausbildungsort:

   1. Betrieb

       3 – 4 Tage  die Woche,
       berufspraktische Ausbildung


   2. Berufsschule

       1 – 2 Tage/Woche oder 12 Wochen im Jahr Blockunterricht
       Fachspezifische und allgemeinbildende Ausbildung

 

   3. Fahrschule

       Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE (D/DE)

 

 

Prüfung der Grundqualifikation

Besondere Anforderung:

medizinische Eignung als Kraftfahrer/in im nationalen / internationalen Güterverkehr (Personalverkehr)

Prüfung: Zwischenprüfung nach 18 Monaten
Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (Kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben)


18-jährige Führerscheinbesitzer/innen der Klasse C1, C1E, C oder CE (D1, D1E, D, DE) können mit bestandener IHK Prüfung im Güter/Personenkraftverkehr eingesetzt werden. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einen praktischen Teil


Prüfung:

  • 240 min. Theorie
  • 120 min. Praxis
  •               Fahrprüfung
  •   30 min. Praxisteil
  •   60 min. Bewältigung kritischer Fahrsituationen

= 450 min =  7.5 Std.

 

 

Beschleunigte Grundqualifikation

21-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C oder CE (D/DE)

bzw.

18-jährige Neueinsteiger/innen mit oder ohne Führerschein der Klasse C1 oder C1E (D1/D1E) erwerben die Grundqualifikation durch die Teilnahme an einer Schulung (140 Stunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstelle. Der Abschluss erfolgt mit einer IHK-Prüfung.

 

Güterkraftverkehr

Klasse

Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in, Fachkraft im Fahrbetrieb oder Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten

Grund-qualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
CE 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre

 

Beschleunigte Grundqualifikation:
140 Std. Schulung davon anteilmäßig
10 Std. Fahrtraining unter Aufsicht
90 min. Schriftliche Prüfung

 

Personenverkehr

Klasse

Ausbildung "Berufskraftfahrer/in"
oder
"Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder
Ausbildungsberuf mit
Vergleichbaren Fertigkeiten

Grund-qualifikation

Beschleunigte
Grundqualifikation

D 18 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
20 Jahre
(Gelegenheits-verkehr)
21 Jahre
(Gelegenheits-verkehr)
21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
23 Jahre
(Gelegenheits- verkehr)
DE 18 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
20 Jahre
(Gelegenheits-verkehr)
21 Jahre
(Gelegenheits-verkehr)
21 Jahre
(bis 50 km)
23 Jahre
(Gelegenheits- verkehr)
D1 18 Jahre   21 Jahre
D1E 18 Jahre   21 Jahre