Weiterbildung

Jeder Fahrer, der

  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG im Güterkraftverkehr (C1/C1E/C/CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D1/D1E/D/DE)

muss innerhalb von 5 Jahren mindestens 35 Stunden zu je 60Minuten Weiterbildung nachweisen.


Die Weiterbildung muss alle Themengebiete abdecken. Dabei ist besonders Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen.


Die Weiterbildung darf in Einheiten von mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden.

Alle Pflichtschulungen können bei uns absolviert und bestätigt werden.